Wald hat frei zugänglich zu bleiben:
- Die Einzäunung eines Waldes zum Zwecke der Beweidung stellt den Beginn der Waldumwandlung dar.
- Die Einzäunung eines Waldes ist wegen befürchteter Abfallablagerung nur an Bedeteichen und Grillplätzen erlaubt.
Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 17. August …
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