Nordrhein-Westfalen konzentriert alle erst- und zweitinstanzlichen Umweltstrafsachen, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, beim Landgericht Dortmund. Eine entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums der Justiz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Mit der Bündelung der Umweltstrafverfahren an einem Landgericht …
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