Der Bundesgerichtshof hat ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen bestätigt, bei denen einzelne Lampen der Charge einen zu hohem Quecksilbergehalt aufwiesen.
In dem hier entschiedenen Fall hatte ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband beanstandet, bestimmte von der Beklagten im Jahre 2012 vertriebene …
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