Die Verbandsklage des BUND NRW gegen die die CO-Pipeline der Covestro AG von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen blieb erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die (isoliert) gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10. August 2018 gerichtete Klage des Umweltverbandes abgewiesen: Der BUND NRW kann nicht
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