Bescheide über die Zuteilung von Emissionszertifikaten müssen der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich gemacht werden, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Umweltinformationsgesetz gibt keinen Anspruch auf unbeschränkten Zugang zu Bescheiden, durch die einem Unternehmen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Berechtigungen zur Emission …
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