Erneuerbare Energien und die Altanlagen

Zum 1. Januar 2009 ist die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. In dieser Neufassung ist der Anlagenbegriff neu definiert worden, so dass auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher und lokaler Nähe in Betrieb genommen wurden, nunmehr hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet werden. Dies kann insbesondere bei Biomasse-Kraftwerken zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen.

Erneuerbare Energien und die Altanlagen

Der Bundesrat will vermeiden, dass Altanlagen zur Stromerzeugung eine niedrigere „gesetzlich garantierte Stromvergütung“ in Kauf nehmen müssen und will Anlagen, die bis 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, einen Bestandsschutz gewähren. Dazu hält es der Bundesrat für notwendig, für diese Altanlagen Übergangsbestimmungen im EEG zu treffen und hat hierzu einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Das hätte er natürlich auch bereits im Gesetzgebungsverfahren zur EEG-Novelle berücksichtigen können. Aber besser spät als nie.