Klärschlamm im Wasserschutzgebiet

Das Verbot der Klärschlammaufbringung wirkt nicht wie eine Enteignung. Das Eigentum ist nicht in der Substanz, sondern allenfalls in der Verwendung beeinträchtigt. Hierfür sieht das Gesetz einen Ausgleich nicht vor. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock in dem hier vorliegenden Fall der Klägerin keine Entschädigung zugesprochen und gleichzeitig die

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Potentiell wassergefährdende Öl-Raffinerie-Anlagen

Eine Bezirksregierung kann Betreibern von potentiell wassergefährdenden Anlagen Auflagen erteilen und Maßnahmen erlassen, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages, mit dem die Shell Deutschland Oil GmbH sich gegen Anordnungen der Bezirksregierung Köln in Bezug auf Rohrleitungsanlagen in der Rheinland

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Ein gemeinsamer Badesteg ist besser als gar keiner…

Ein privater Badesteg beeinträchtigt die Funktion der Flachwasserzone des Bodenseeufers und widerspricht daher dem Wohl der Allgemeinheit. Die Beseitigungsanordnung verletzt den Grundstückseigentümer nicht in seinem Eigentumsgrundrecht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines Grundstückseigentümers am Bodensee entschieden, der sich gegen eine Beseitigungsverfügung des Landratsamts Konstanz gewandt

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Dammerhöhung an einem offenen Triebwerkskanal

Die Dammerhöhung an einem offenen Triebwerkskanal um ca. 30 bis 40 cm stellt einen Gewässerausbau dar. Die wasserbehördliche Anordnung auf Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen ist grundsätzlich bereits dann gerechtfertigt, wenn diese formell illegal erfolgen, weil sie weder durch Planfeststellungsbeschluss noch durch Plangenehmigung zugelassen worden sind. Derartige Gewässerausbaumaßnahmen stellen keine – nur

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Keine Haftungsbeschränkung bei Gewässerverunreinigungen

Schiffseigner haften bei einem Unfall ihres Schiffes für Kosten eines Feuerwehreinsatzes. So muss die Eignerin eines in den Niederlanden zugelassenen Motortankschiffs den Städten Gernsheim, Groß-Gerau und Riedstadt Kosten in Höhe knapp 70.000 € erstatten, die für den Einsatz ihrer Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und weiterer Hilfsorganisationen anlässlich eines Unfalls

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Bootsstege am Bodensee

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in drei Verfahren die aus Umweltgründen getroffenen Anordnungen des Landratsamts Konstanz zur Beseitigung von Bootsstegen am Bodensee im Wesentlichen als rechtmäßig bestätigt. In zwei Verfahren wendeten sich die Kläger, Eigentümer von Grundstücken in der Gemeinde Gaienhofen, Gemarkung Gundholzen, Gewann „Möösle-Winkelwiesen“, gegen die Anordnung zur vollständigen Beseitigung

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