Für die Landeshauptstadt Stuttgart besteht nach Überzeugung des Verwaltugnsgerichts Stuttgart nach wie vor kein ausreichender Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat daher dem durch das Regierungspräsidium Stuttgart vertretenen Land Baden-Württemberg für den Fall, dass es seiner Verpflichtung aus …
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