Eine (nordrhein-westfälische) Stadt kann allgemein verbieten, Stadttauben zu füttern.
Das Verwaltungsgericht Münster beurteilte eine solche Allgemeinverfügung der Stadt Emsdetten als ebenso rechtmäßig wie eine gegen die Klägerin konkret erlassene Ordnungsverfügung gleichen Inhalts. Mit ordnungsbehördlicher Verordnung aus dem Jahr 2019 verbot …
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