Ein Amphibienschutzzaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück verhindern soll, darf vorerst stehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die antragstellende Baunternehmerin entwickelt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bebauungsflächen, auf denen ein 90 Hektar großer „Clean …
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