Bundesverwaltungsgericht

Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes – gegen einen bereits umgesetzten Bebauungsplan

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eines nach § 2 Abs. 1 UmwRG antragsbefugten Umweltverbandes entfällt nicht deshalb, weil der angegriffene Bebauungsplan bereits vollständig umgesetzt ist. Das Erfordernis eines allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass ein Gericht mit einem nutzlosen Anliegen befasst wird. Das

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Überschwemmungsgebiet

Das Überschwemmungsgebiet im Bebaungsplan – und die fehlende Abwägung

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Stadt Ostritz »Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße« wegen einer unzureichenden Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange für unwirksam erklärt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin von im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken, die sie gewerblich nutzt. Der angegriffene Bebauungsplan setzt für diese Grundstücke, die in einem

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Umweltinformationen zum Bebauungsplan

Der von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 3 BauGB vorausgesetzte Hinweiszweck verlangt, dass die Bekanntmachung der Genehmigung oder des Beschlusses des Bebauungsplans geeignet ist, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebiets dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über

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Baustelle

Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan – und die Fertigstellung der Bebauung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt für einen Normenkontrollantrag des BUND gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Lindauer Therme entschieden. Der antragstellende BUND wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110

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Neue Waldflächen in der Bauleitplanung

Die Festsetzung einer Fläche als „Laubmischwald“ findet in § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB keine Rechtsgrundlage. Auf Flächen für die Landwirtschaft oder Wald nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB können wegen der Sperrwirkung des § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB keine landschaftspflegerischen Maßnahmen festgesetzt

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Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen

Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung eines Bauleitplan-Entwurfs muss auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten, welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenenen Fall hatte die Antragsgegnerin den Beschluss über die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs in ihrem Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Im Text der

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