Haushaltsessig und Salz gelten nicht als Pflanzenschutzmittel.
So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem hier vorliegenden Fall entschieden und einen Mann freigesprochen, dem vom Amtsgericht ein Bußgeld von 150,00 Euro auferlegt worden war, für den Einsatz von Essig und Salz …
Lesen