Das Bundesministerium der Finanzen muss Zugang zu Aufzeichnungen von SMS gewähren, die der Bundesminister a.D. Christian Lindner und der Vorstandsvorsitzende der Porsche AG im Juni und Juli 2022 ausgetauscht haben.

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Verfahren beantragte der klagende Journalist im August 2022 beim Bundesministerium der Finanzen Informationszugang zu den SMS mit der Begründung, sie beträfen Verhandlungen auf EU-Ebene zum Verbot von Verbrennermotoren und zu sog. E-Fuels; er wolle den diesbezüglichen Einfluss von Lobbyakteuren untersuchen. Die Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die SMS seien keine für einen Verwaltungsvorgang des Bundesfinanzministeriums entscheidungserhebliche Informationen und unterlägen nicht dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Teilweise beträfen sie den damaligen Bundesminister auch nur in seiner Rolle als Bundesvorsitzender der FDP.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage stattgegeben, der klagende Journalist habe einen Anspruch auf Informationszugang nach dem UIG:
Bei den SMS handele es sich um Umweltinformationen. Die SMS stünden im Zusammenhang mit der Entscheidung des Rats der Europäischen Union vom 28./29. Juni 2022 zum Klimapaket „Fit für 55“ und zur später verabschiedeten Verordnung (EU) 2023/851 zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen. Dabei handele es sich um Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Die SMS-Kommunikation des Bundesfinanzministers mit einem Vertreter der Automobilindustrie über die Öffnung des geplanten Verbots für E-Fuels weise den erforderlichen Umweltbezug auf.
Das Bundesministerium verfüge über die SMS, da diese auf dem dienstlichen Mobiltelefon des Bundesministers gespeichert worden und damit beim Bundesfinanzministerium tatsächlich vorhanden seien.
Ablehnungsgründe habe das Bundesfinanzministerum ohne Erfolg geltend gemacht. Das Interesse von Bundesminister a.D. Lindner und dem Vorstandsvorsitzenden der Porsche AG (und wenige Monate später zusätzlich auch der Volkswagen AG) am Schutz ihrer personenbezogenen Daten trete hinter dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der SMS zurück. Beide seien lediglich in ihrer beruflichen Rolle betroffen und hätten mittelbar bereits selbst in der Öffentlichkeit zu dem Themenkomplex Stellung genommen. Demgegenüber überwiege das Interesse der Öffentlichkeit daran, Inhalt und Art der Kommunikation zu erfahren, die möglicherweise Rückschlüsse auf etwaige Näheverhältnisse zwischen Regierenden und Dritten zum Thema E-Fuels ermöglichen.
Verwaltungsgericht Berlin – Urtiel vom 27. März 2025 – 2 K 60/23