Der Normenkontrollantrag des BUND gegen die „Inntal-Süd“- Verordnung ist zulässig. Der BUND, eine anerkannte Umweltvereinigung, kann gegen die „Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd“ im Wege der Normenkontrolle vorgehen. Die Verordnung stellt ein etwa 4 021 ha großes Gebiet unter Schutz. Mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr
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