Der Planfeststellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt der Verlegung der B 173 in Flöha (Sachsen) ist nur insoweit rechtswidrig, als nicht ausreichend geprüft wurde, ob das Vorhaben hinsichtlich der Einleitung von Straßenabwässern in die Zschopau mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot vereinbar ist. …
Lesen












