Vogelschutz geht vor: Die Weserfischereigenossenschaft darf den Kormoranbestand im Vogelschutzgebiet Weseraue nicht verringern. Das Verwaltungsgericht Minden hat heute zwei dies ablehnende Entscheidungen des Kreises Minden-Lübbecke bestätigt.
Grundsätzlich verbieten sowohl artenschutz- als auch landschaftsschutzrechtliche Vorschriften die Tötung und Störung von Kormoranen …
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