Das Bundesverfassungsgericht hatte sich jetzt in zwei Verfahren mit Verfassungsbeschwerden zu befassen, die verwaltungsgerichtliche Entscheidungen betrafen, denen zufolge atomrechtliche Beförderungsgenehmigungen von Anliegern der Beförderungsstrecke mangels Klagebefugnis nicht zulässigerweise vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden können, und gab in beiden Fällen den …
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