Für Bodenverunreinigungen durch ein Tanklager haftet nicht nur das jeweils verantwortliche Lagerunternehmen, sondern nach Ansicht zumindest des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auch dessen Konzernmutter. So hat das Verwaltungsgericht gestern die Klage der Wacker Chemie AG gegen einen Leistungsbescheid abgewiesen, mit dem sie von der Stadt Düsseldorf zu den Kosten für die Sanierungsplanung der Altlast auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Danzas am Bahnhof Eller herangezogen wird. Dort waren massive Kontaminationen mit Chlorkohlenwasserstoffen im Boden, in der Bodenluft und im Grundwasser festgestellt worden. Der Schadensbereich im Boden erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 2.500 qm, stellenweise bis in Tiefen von über 40 m. Auf dem Gelände war in den Jahren 1948 bis 1974 ein Tanklager betrieben worden, in dem unter anderem die Lösemittel Trichlorethen und Tetrachlorethen umgeschlagen wurden.

Nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist die Klägerin für den entstandenen Schaden mindestens mitverantwortlich. Die Kontaminationen seien im wesentlichen auf den Tanklagerbetrieb zurückzuführen. Wegen ihres bestimmenden Einflusses auf den Betrieb sei die Klägerin jedenfalls als Mitbetreiberin anzusehen. In dieser Eigenschaft habe sie für einen gefahrlosen Betriebsablauf sorgen müssen. Die aus dem Betreiben eines Tanklagers resultierenden Pflichten, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, habe die Klägerin nicht erfüllt mit der Folge, dass sie für die Beseitigung der dadurch entstandenen Verunreinigungen in Anspruch genommen werden könne.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2009 – 17 K 4572/08