Mit intelligenter Einsparung von Energie in Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sein Förderprogramm bis Ende 2014 verlängert, mit dem Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden. Eine Vor-Ort-Beratung wird damit auch weiterhin mit bis zu 300 € gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 €. Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden.
Eigentümer — und mit Zustimmung des Eigentümers auch Mieter — erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann„ welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.
Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater unmittelbar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Die Förderung erfolgt nach der “Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort — Vor-Ort-Beratung -” vom 11. April 2008.