Das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen gilt auch bei Freisetzung von genetisch veränderten Organismen. Die EU-Staaten können sich nicht auf die öffentliche Ordnung berufen, um die Offenlegung des Ortes der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen zu verhindern. Deutliche Worte, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hier in einem
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