Betreibt ein Entsorgungsträger eine Abfallbeseitigungsanlage, die auf die Entsorgung sowohl von eigenen Abfällen und als auch von angelieferten Fremdabfallmengen ausgelegt ist, ist in der Abfallgebührenkalkulation nur derjenige Kostenanteil ansatzfähig, der sich auf die Entsorgung des im eigenen Gebiet anfallenden Abfalls …
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