Rodeoveranstaltungen genießen in Deutschland keine tierschutzrechtliche Priviligierung als „Sportveranstaltung“. Bei ihnen ist daher sicherzustellen, dass den Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden jeglicher Art zugefügt werden.
… LesenBei den drei Rodeodisziplinen des Bullenreitens und des Wildpferdreitens mit und ohne Sattel muss



















