Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist nicht zuständig für die Aufforderung, einen mit wurzelechten Reben bepflanzten Weinberg zu roden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier der Klage des Winzers stattgegeben.
Der Kläger hatte vor ein paar Jahren einen Weinberg an …
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