Der Betreiber einer Fischteichanlage muss ein Netz, das er zur Abwehr von fischfressenden Vögeln über die Wasserfläche gespannt hat, wieder beseitigen. Mit diesem Problem musste sich jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren befassen. Der Betroffene hatte ursprünglich zum Fernhalten der Vögel parallel verlaufende Drähte in einer Höhe von ca.
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