Die Veterinärbehörde kann bei tierschutzrechtlichen Mängeln die anderweitige Unterbringung der Tiere anordnung. So hat jetzt etwa das Verwaltungsgericht Münster eine tierschutzrechtliche Verfügung des Kreises Steinfurt für offensichtlich rechtmäßig erklärt, mit der das Kreisveterinäramt 48 Pferde und 23 Rinder aus einem …
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