Landenten mit Federhauben weisen soviele genetische Defekte auf, dass ihre Zucht nach Ansicht des Hessischen Verwaltugnsgerichtshofs gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Demgemäß bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof jetzt ein vom Vogelsbergkreis gegenüber einem dort ansässigen Züchter ausgesprochenes Verbot, Landenten mit Federhaube zu züchten. Der Kläger züchtete seit 1998 Landenten mit Haube. Mit
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