Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg zur Klärung der Frage angerufen, ob Umweltorganisationen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in einem Klageverfahren auch die Verletzung der Vorschriften des Umweltrechts, die allein dem Schutz der Allgemeinheit oder der Natur dienen, rügen können müssen. Die dem OVG vorliegende
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