Die Herstellung flüssiger Biomasse soll künftig nachhaltig ohne Zerstörungen der Umwelt erfolgen. Die Bundesregierung legte eine entsprechende Verordnung für eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV) vor, mit der in Zukunft erreicht werden soll, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung genutzt und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, unter
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