Wald ohne Zaun

Wald hat frei zugänglich zu bleiben:

Wald ohne Zaun
  • Die Einzäunung eines Waldes zum Zwecke der Beweidung stellt den Beginn der Waldumwandlung dar.
  • Die Einzäunung eines Waldes ist wegen befürchteter Abfallablagerung nur an Bedeteichen und Grillplätzen erlaubt.

Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 17. August 2009 – 1 A 38/09