Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Altbatterie-Verhüttung verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten, wenn von dem Vorhaben keine unzumutbaren Umweltbelastungen ausgehen und alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall …
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