Die Einleitung von Salzabwässern in einen Fluss kann nur zugelassen werden, wenn nach einer Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung zweifelsfrei feststeht, dass eine durch ein FFH-Gebiet geschützte Art durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt wird. Diese erforderlichen zweifelsfreien Feststellungen zum dauerhaften Überleben einer …
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