Eine Gemeinde kann wie ein privater Grundstückseigentümer geltend machen, die (teilweise) Inanspruchnahme der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke verletze das Gebot einer gerechten Abwägung ihrer eigenen Belange . Es spielt nur für die Abwägung, nicht aber für die Klagebefugnis eine …
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