Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern, soweit diese Informationen einem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen sind, an dem das Ministerium beteiligt ist. Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung mehr, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshofs …
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