Eine durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeordnete vorläufige Betriebsuntersagung für Kraftwerksblöcke ist rechtswidrig, wenn die Betreiberin des Kernkraftwerkes vor Erlass der Anordnung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ordnungsgemäß angehört worden ist. Die Rechtswidrigkeit ist auch …
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