Brennt es auf einem Grundstück, das von einem Chemieunternehmen genutzt wird, ist der betreffende Unternehmenr als Erzeuger der kontamierten Löschwassers anzusehen und daher auch zur Beseitigung dieses verunreinigten Löschwassers verantwortlich.
Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einem Iserslohner Chemieunternehmer …
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