Nicht zum Genuss für Menschen taugliche Materialien, die bei der Schlachtung anfallen (Nebenprodukte der Schlachtung), sind dann nicht mehr der niedrigsten Risikokategorie zuzuweisen, wenn sie Anzeichen für eine auf Mensch oder Tier übertragbare Krankheit aufweisen. Bei welcher amtlichen Untersuchung dies …
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