Kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Fortsetzung von Rodungsarbeiten für Windkraftanlagen möglicherweise Lebensräume geschützter Tierarten zerstört werden und insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, die im Fall der Nichtgenehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen nicht kurzfristig rückgängig zu machen wären, müssen …
Lesen


















