Ein Planfeststellungsbescheid missachtet keine Vorschriften, deren Überprüfung eine anerkannte Umweltschutzvereinigung zum Bau eines Wasserkraftwerkes verlangen könnte, wenn die Auswirkungen des Vorhabens auf Umweltbelange ausreichend geprüft worden und die durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht …
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