Die Ersatzzahlung für nicht durchführbare Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Waldumwandlung kann gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 BNatSchG eine Wertminderung der Ausgleichsfläche berücksichtigen, die sich aus der Differenz der fiktiven Bodenverkehrswerte vor Erwerb der Fläche und nach Durchführung der …
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