Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist die private Haltung von Krustenechsen (Gattung Heloderma) in Hessen erlaubnispflichtig. Damit wurde die Klage eines privaten Züchters dieser Tiere auch in zweiter Instanz abgewiesen.
Der Kläger hält mindestens 55 Krustenechsen in einer Etagenwohnung …
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