Glühlampen 60 Watt

Nachdem seit dem 1. September 2009 bereits alle matten Glühlampen und Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr in den Handel gebracht werden dürfen, trifft es nun als zweite Stufe die Glühlampen von über 60 Watt.

Glühlampen 60 Watt

Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund technischer Eigenschaften oder laut Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzen- oder Wachstumslampen, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.

Die Hintergründe dieser Regelung – und warum sie zukünftig stattdessen Quecksilber-versetzte Energiesparlampen verwenden müssen – finden sie hier.