Am 1. April 2010 hat ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen abgelöst. Seit Anfang diesen Monats müssen daher die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen …
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