Flottenverbrauch bei Kleintransportern

Der EU-Umweltministerrat hat heute neue Regelungen zum CO2-Ausstoß von leichten Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die neuen Regeln beruhen auf einer Einigung, die zuvor zwischen Rat und Europäischem Parlament erzielt wurde. Mit den zukünftigen Regelungen zur CO2-Minderung sollen klare Vorgaben geschaffen werden, um den Kraftstoffverbrauch leichter Nutzfahrzeugen deutlich zu senken.

Flottenverbrauch bei Kleintransportern

Bis zum Jahr 2020 müssen leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter) ihre Emissionen durchschnittlich um rund 27% auf 147 Gramm CO2 pro gefahrenen Kilometer mindern, dies entspricht in etwa einem Verbrauch von 5,6 Liter Diesel auf 100 km. Außerdem ist für 2017 ein Zwischenziel von 175 Gramm CO2 pro Kilometer (entsprechend ca. 6,7 Liter Diesel auf 100 km) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Als Anreiz zur Einhaltung der Zielwerte sind Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller bei deren Überschreitung vorgesehen.

Nachdem 2009 Regelungen zur Minderung der CO2-Emissionen bei Pkw verabschiedet worden sind, folgen nun die vergleichbaren Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge. Diese machen rund 6% der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs aus.

Die zukünftige Verordnung sieht darüber hinaus Anreize für Fahrzeuge vor, die besonders wenig CO2 emittieren, wie zum Beispiel Plug-In-Hydrid- und Elektrofahrzeuge. Ferner werden auch innovative Technologien gefördert, die zusätzliche Kraftstoffeinsparungen bringen, so genannte Öko-Innovationen. Das sind zum Beispiel LED-Leuchten oder ein verbessertes Wärmemanagement des Motors.