Mehr Bio im Benzin

Ab Januar 2011 soll an deutschen Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten Benzin mit bis zu 10 Prozent Bioethanolanteil angeboten. Die Beschlussfassung über die entsprechende Verordnung stand gestern auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Mit dieser Änderung wird die europäische Richtlinie über die Kraftstoffqualität in Deutschland umgesetzt.

Mehr Bio im Benzin

Nachdem letztes Jahr die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Bioanteil beim Benzin, wie von der europäischen Richtlinie über die Kraftstoffqualität gefordert, erhöht werden. Ab Anfang 2011 wird dazu in Deutschland an den Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Benzinsorten Benzin mit bis zu 10% Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für 10 %. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet, und zwar durch den Namen der Benzinsorte mit dem Namenszusatz „E10″– also beispielsweise „Super E10“.

Mit dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung ist die Einführung von „E10“ aber noch nicht endgültig beschlossen. Nunmehr müssen zunächst noch die Bundesländer über den Bundesrat beteiligt werden. Das ganze Verfahren wird voraussichtlich bis Mitte Dezember abgeschlossen sein.

Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E10 ohne Einschränkungen tanken, Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Ob ein Fahrzeug E10 verträgt, erfährt man von seinem Fahrzeughersteller. Eine Liste E10-verträglicher Fahrzeuge ist voraussichtlich ab Mitte November auf der Internetseite der Deutschen Automobil Treuhand GmbH zu finden. Die E10-Verträglichkeitsliste enthält dann für Rückfragen auch entsprechende Servicenummern der Fahrzeughersteller. Für alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sind die Kraftstoffanbieter verpflichtet, die bisherigen Kraftstoffe mit geringeren Bioethanolanteil auch weiterhin anzubieten.

Für die Produktion von Biokraftstoffen bestehen bereits rechtliche Vorgaben. So muss Biokraftstoff aus Pflanzen gewonnen werden, die aus nachhaltigem Anbau stammen. Nachhaltig bedeutet, dass der Anbau der Rohstoffe nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen darf, beispielsweise nicht auf schützenswerten Flächen oder auf Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt.