Zertifizierung von Biokraftstoffen

Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen und eine Entscheidung veröffentlicht, in denen sie die Anforderungen an die Zertifizierung von Biokraftstoffen und Bioenergie aus Pflanzenölen konkretisiert. Hintergrund dieser Zertifizierungen sind die europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe und an flüssige Biomasse, die etwa in Deutschland 2009 in nationales Recht umgesetzt wurden.

Zertifizierung von Biokraftstoffen

Biokraftstoffe und Pflanzenöle müssen danach zukünftig mit Hilfe von Zertifizierungssystemen ihre Nachhaltigkeit beim Anbau und in der Herstellung nachweisen, nur dann können sie auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. So darf der Anbau von Biomasse für Biokraftstoffe und Pflanzenöle nicht mit der Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und hoher Biodiversität einhergehen. Zu den geschützten Flächen gehören Naturschutzgebiete, Urwälder, Wälder, Feuchtgebiete und Grasland.

Zudem müssen Biokraftstoffe und Pflanzenöle nachweislich mindestens 35% Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem fossilen Kraftstoff einsparen.

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Umsetzung der Nachhaltigkeitszertifizierung zuständig und mit der Anerkennung von Zertifizierungssystemen betraut. Bisher wurden in Deutschland bereits zwei Zertifizierungssysteme und acht Zertifizierungsstellen für die Tätigkeit der Zertifizierung vorläufig anerkannt.