Für eine Spänetrockungsanlage gelten nicht die gleichen Immissionsgrenzwerte wie für eine Feuerungsanlage.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe einer Klägerin, die ein Spanplattenwerk in Bischweier betreibt, und die sich gegen bestimmte Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für ihr Werk …
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