Die Landbeschaffung für das „Grüne Band“ stellt keinen zulässigen Hauptzweck im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren dar. Der vorrangig verfolgte Zweck, einen als Teil der Grenzanlagen der DDR angelegten Kolonnenweg entlang der früheren innerdeutschen Grenze als Wander- und Radweg im Rahmen des an …
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