Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat die Fortsetzungsfeststellungsklage der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes abgewiesen, die sich gegen eine auf das Gentechnikgesetz gestützte Anordnung der Regierung von Oberbayern auf Vernichtung von Maispflanzen und Saatgut gewandt hatten.

Vernichtung von gentechnisch veränderten Maispflanzen

Im April 2010 hatte der beklagte Freistaat Bayern durch ein Testergebnis des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren, dass in einer beim Hersteller entnommenen Probe einer Partie der Sorte PR38H20 Bestandteile der gentechnisch veränderten Linie NK 603 nachgewiesen wurden. Maispflanzen mit dieser gentechnischen Veränderung sind resistent gegen Pflanzenschutzmittel. In der Europäischen Union sind sie nicht zum Anbau zugelassen.

Der Betrieb der Kläger hatte – wie viele andere Betroffene – das Saatgut in Unkenntnis der Verunreinigung bereits im März 2010 auf insgesamt 36 ha ausgesät. In der Folge ordnete die Regierung von Oberbayern in zahlreichen Fällen die Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts an. Die Kläger und andere betroffene Landwirte kamen der Anordnung zunächst nach, begehrten aber im Anschluss von den Verwaltungsgerichten die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Allein beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg wurden über 50 Klagen anhängig gemacht, um eine Klärung der Rechtslage im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche und die Gefahr einer Wiederholung in ähnlichen Fällen herbeizuführen.

Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vernichtung der Maispflanzen und des Saatguts wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg nach der heutigen mündlichen Verhandlung bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass das von den Klägern ausgesäte Saatgut mit Körnern der gentechnisch veränderten Sorte NK 603 verunreinigt gewesen sei. Damit habe der Anbau gegen das Gentechnikgesetz verstoßen, auch wenn den Klägern die Verunreinigung nicht bekannt gewesen sei. Die Ermessenentscheidung der Regierung von Oberbayern, die Pflanzen und das Saatgut vernichten zu lassen, sei fehlerfrei gewesen. Angesichts der Gefahr des Auskreuzens der gentechnisch veränderten Maissorte in andere konventionelle Maiskulturen und der nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Beurteilung der Auswirkungen der Maissorte NK 603 auf die Umwelt sei eine sofortige Vernichtung der Pflanzen und des Saatguts erforderlich und angemessen gewesen.

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29. März 2011 – Au 1 K 10.947