Das Ende der deutschen Kernkraftwerke rückt näher. Nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesverwaltungsgericht haben die Betreiberinnen der Kernkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel keinen Anspruch auf Übertragung von Reststrommengen aus dem Kontingent des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich.
Die Übertragung der Reststrommenge des …
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