Zum 1. Juli 2019 muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für das Stadtgebiet Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren und älter eingeführt …
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