Das Bundesverwaltungsgericht hat weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde – das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr – durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen.…
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