Eine Tierschutzorganisation hat einen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen zur Haltung des Großen Tümmlers im Nürnberger Zoo. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab damit einer Tierschutzorganisation Recht, der die Stadt Nürnberg nun Zugang zu einem großen Teil ihrer Unterlagen verschaffen muss, …
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