Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die unionsrechtlich bestehenden Klagerechte von Umweltverbänden präzisiert: Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), das seit Dezember 2006 anerkannten Umweltvereinigungen den Zugang zu Gerichten ermöglicht, setzt danach …
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