Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung des Feldspat-Tagebaus „Grube Marta“ im Waldböckelheimer Wald für rechtmäßig erklärt.
Mit einem bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss ließ das beklagte Land einen Rahmenbetriebsplan für den Gesteinstagebau „Marta“ im Waldböckelheimer Wald zu. In unmittelbarer Nachbarschaft des …
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