Der Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung.
Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt entschieden:
In dem Brandenburger Verfahren ist die Klägerin ist Eigentümerin eines bereits am …
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