Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.
In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Streitfall begehrte die Betreibergesellschaft eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen, …
Lesen
















