Das Töten männlicher Küken ist tierschutzrechtlich übergangsweise weiterhin zulässig.
Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen …
Lesen


















