Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten, dem betäubungslosen Schlachten von Tieren, verschärft. Zukünftig soll hiernach eine Genehmigung zum Schächten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Antragsteller gegenüber …
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