Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten, dem betäubungslosen Schlachten von Tieren, verschärft. Zukünftig soll hiernach eine Genehmigung zum Schächten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen auftreten werden.

Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderte Verfassungssituation seit dem „Schächt-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts und der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz. Seither ständen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen durch Änderung des einfachen Rechts ein Ausgleich zu schaffen ist, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese legt ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen dem Deutschen Bundestag vor. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juli 2007 in den Bundestag eingebracht hatte, der jedoch wegen des zwischenzeitlichen Ablaufs der 16. Wahlperiode der Diskontinuität anheim gefallen ist.