Anwohnern haben auch bei Verstößen gegen das nach dem lokalen Luftreinhalteplan bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot keinen Unterlassungsanspruch.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof für den Fall des Luftreinhalteplan der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart und wies damit letztinstanzlich die Klage mehrerer Grundstückseigentümer ab, deren Grundstück …
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