Der EU-Ministerrat hat eine EU-Richtlinie über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen verabschiedet, mit der künftig ein verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten beim Umgang mit radioaktivem Abfall gezogen wird.

Die jetzt beschlossene Richtlinie ergänzt die Richtlinie der Europäischen Union 2009/71/EURATOM vom 25. Juni 2009 zur Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen und stellt die Umsetzung des zweiten Teils des von der Kommission im Jahr 2003 präsentierten Nuklearpaketes dar.
Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen Entsorgungsplan aufzustellen, der umfassende Maßnahmen für die Entsorgung der bereits angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente umfasst. Dieser Plan soll gleichzeitig die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Entsorgung und der Endlagerung von Atomabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten. Der jeweilige nationale Entsorgungsplan soll durch eine internationale Expertengruppe überprüft und in regelmäßigen Abständen fortentwickelt werden. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kosten der Entsorgung von Nuklearmüll diejenigen tragen, die das Material erzeugt haben. Ferner werden künftig die von der Internationalen Atomenergie-Organisation entwickelten Sicherheitsstandards rechtsverbindlich.
Für das ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehene Exportverbot für radioaktive Abfälle und bestrahlte Kernelemente in außereuropäische Drittländer fand sich dagegen keine Mehrheit im Rat. Die jetzt beschlossene Richtlinie knüpft die Genehmigung möglicher Exporte zum Zwecke der Endlagerung außerhalb der Europäischen Union allerdings an die Voraussetzungen der vorliegenden Entsorgungsrichtlinie.
Die Richtlinie setzt nun allerdings auch den Bund unter Zugzwang, der nun richtlinienkonforme gesetzliche Regelungen zur Endlagerung schaffen muss.






