Wenn die Legehennenanlage der Gemeinde stinkt

Fehlt es im Genehmigungsverfahren des Staatlichen Amts für Umwelt und Naturschutz Westmecklenburg über eine Legehennenanlage an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der betroffenen Gemeinde, so dringt ein Eilantrag der Gemeinde gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch. In einem jetzt vom Verwaltungsgerichts Schwerin entschiedenen Fall wehrte sich die Gemeinde Witzin, Amt Sternberger

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